Alt-katholisch werden

Alt-katholisch werden – wie geht das?

Mitglied in der alt-katholischen Kirche wird man durch die Taufe oder durch Beitritt.

Die Taufe ist das Grundsakrament und Zeichen der Zugehörigkeit zur christlichen Kirche. Was geschieht bei einer Taufe? Ein*e besondere*r Beauftragte*r der Kirche (Priester*in, Diakon*in), gießt Wasser über den Kopf des Täuflings und spricht dabei die Worte: „N., Du wirst getauft im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

In der alt-katholischen Kirche überwiegt noch immer die Praxis der Kindertaufe auf Bitten der Eltern. In den vergangenen Jahren hat aber auch die Zahl der jugendlichen und erwachsenen Taufbewerber*innen deutlich zugenommen. Mit der Taufe wird man Christ*in und damit auch Mitglied einer Kirche.

Es gibt im Grunde keine alt-katholische, evangelische, römisch-katholische oder andere Taufe, sondern nur die eine Taufe in die eine Kirche Jesu Christi. Allerdings geschieht die Taufe immer innerhalb einer konkret verfassten Kirche bzw. Gemeinde.

Seine Kirchen- und damit Konfessionszugehörigkeit kann und muss jede*r mündige Christ*in selbst bestimmen. Die Taufe ist jedoch einmalig und endgültig, gleich zu welcher Konfession man gehört oder ob man ganz oder zeitweilig zur Kirchenmitgliedschaft auf Distanz geht.

Wer in einer anderen Konfession getauft wurde und seinen Beitritt zur alt-katholischen Kirche erklärt, wird deshalb nicht noch einmal getauft.

Getaufte, die alt-katholisch werden möchten, tun dies durch die Erklärung ihres Beitritts beim zuständigen alt-katholischen Pfarramt. Der Vorgang ist folgender:

Wer noch Mitglied einer anderen Konfession ist, muss seinen Kirchenaustritt beim zuständigen Standesamt erklären.

Eine Kopie der Austrittsbestätigung vom Standesamt wird mit der Beitrittserklärung beim alt-katholischen Pfarramt eingereicht.

Der Beitrittsantrag wird nach einem persönlichen Gespräch vom zuständigen Seelsorger oder der zuständigen Seelsorgerin entgegen genommen und bestätigt.

Danach wird der Kirchenvorstand informiert und der Beitritt der zuständigen örtlichen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) weitergemeldet, damit auch staatlicherseits die Konfession „alt-katholisch“ registriert wird.

Automatisch ist damit auch beim zuständigen Finanzamt als Lohnsteuerabzugsmerkmal „ak“ für alt-katholisch eingetragen und Ihr Arbeitgeber führt die Kirchensteuer an das alt-katholische Kirchensteueramt ab.

Weitere Auskünfte zu Taufe und Taufvorbereitung (Katechumenat) oder zum Beitrittsverfahren erhalten Sie im Pfarramt.

Eine Info zur Kirchensteuer: In Bayern werden von den anerkannten Religionsgemeinschaften 8 % der Lohn- bzw. Einkommenssteuer als Kirchensteuer erhoben, allerdings erst ab einem Jahreseinkommen, das bei Ledigen ca. 11.000 € brutto beträgt und bei Verheirateten ca. 21.000 € brutto. Für Arbeitslose und Rentner fällt in der Regel keine Kirchensteuer an, wenn nicht weitere Einkünfte vorhanden sind. Zusätzlich erhebt die Kirchengemeinde ein Kirchgeld von 15,- € jährlich pro Einkommensempfänger.

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