Unsere Kirche | Das Bistum

Handbuch Pfarramt

Pfarrstelle

Nachfolgende Verträge sind innerhalb eines Monats nach Amtsantritt an einer Pfarrstelle vom Kirchenvorstand im Abstimmung mit den betreffenden Personen zu schließen und Bischof und Synodalvertretung per Post in zweifacher Ausfertigung mit den Unterschriften von mindestens drei Mitgliedern des Kirchenvorstandes und mit Dienstsiegel versehen zuzusenden.

Die nachfolgende Pfarrstellenbeschreibung ist bei allen hauptamtlichen Geistlichen, also auch bei Geistlichen im Auftrag, Pfarramtsanwärterinnen und Pfarramtsanwärter sowie Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare zu schließen.

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